Kostenfreies Schwimmen für Kinder und Jugendliche in Gießener Bädern
Antrag der Stadtverordneten Martina Lennartz (DKP) vom 25.08.2025:
„Die Stadt Gießen wird beauftragt, die Kosten für den Eintritt in die Freibäder und Hallenbäder der Stadt Gießen für Kinder und Jugendliche aus Gießen bis zum 18. Lebensjahr zu übernehmen.
Entsprechend muss die Benutzungs- und Gebührenordnung dahingehend angepasst werden. Außerdem sollen regelmäßige, kostenfreie Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr angeboten werden.“
Begründung:
Mangelnde Schwimmkenntnisse sind eine häufige Ursache für Ertrinkungsunfälle.
Schwimmunfälle passieren statistisch bei Kindern zwischen acht und zehn Jahren am häufigsten.
Im Jahr 2024 kamen 411 Menschen bei Badeunfällen ums Leben. „Einer der Gründe für diese alarmierende Tatsache ist die zunehmende Zahl von Nichtschwimmern unter den Kindern und Erwachsenen. Schwimmen können ist aber lebenswichtig!“, sagte Professor Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit.
Bereits die Studierenden Gießens nutzen das Angebot der Bäderflatrate. Diese verschafft
kostenfreien Zutritt zu den Bädern der SWG. Besuchen können die Studierenden ab dem Ende der Freibadsaison im Spätsommer die Hallenbäder und ab deren Eröffnung im Frühjahr die Freibäder.
Eine Umfrage der DLRG zeigt zudem, dass “Jungen und Mädchen in Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen viel häufiger Nichtschwimmer sind” (Quelle:
https://www.dlrg.de/informieren/die-dlrg/presse/schwimmfaehigkeit).
„Was uns in der Deutlichkeit überraschte, sind die Unterschiede nach Einkommen“, räumte die Präsidentin der DLRG ein.
Die Hälfte (49%) der Kinder aus Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 2.500 Euro kann nicht schwimmen. Hingegen sind es bei einem
Haushaltsnettoeinkommen über 4.000 Euro zwölf Prozent…“.
Schulen sind durch den Lehrermangel, schwierigen Zugang zu Schwimmbädern in der Schulzeit, großen Klassen, vielen Inklusionskindern, Kindern aus anderen Ländern, die oft nicht schwimmen können, nicht mehr in der Lage, in der zur Verfügung stehenden Zeit das Schwimmen allen Kindern beizubringen. Es bedarf den regelmäßigen Besuch eines Schwimmbades und wenn es für die Kinder kostenfrei ist, auch eher mal mit den Eltern und Freunden.
Wenn Kinder und Jugendliche wegen der Eintrittspreise die Schwimmbäder meiden und
stattdessen auf Badeseen oder an private Orte ausweichen, dann kann die Situation wegen der dort oft fehlenden Badeaufsicht sogar lebensgefährlich werden. Diese Tatsache hat auch die Presse erreicht, wie Berichte wie dieser zeigen:
https://www.br.de/nachrichten/wissen/gefahr-badeunfall-immer-mehr-kinder-koennennicht-
schwimmen,UpyWscq
Da Schwimmen lebenswichtig ist, stelle ich den Antrag den Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr durch das Erweitern der Bäderflatrate mit Übernahme der Kosten durch die Stadt in Gießen kostenfreien Eintritt in beaufsichtigte Schwimmbäder zu ermöglichen und durch das Angebot an regelmäßigen und kostenfreien Schwimmkursen das Schwimmen und die Verhütung von Badeunfällen zu erlernen.
Die Stadt Gießen und ihre Stadtverordneten zeigen mit der Annahme dieses Antrages, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen wollen, dieses Problem zu bekämpfen.
Martina Lennartz
Anhang
Quelle: Verbandszeitschrift „Lebensretter“ der DLRG (4/2015), Homepage DLRG Seligenstadt Schwimmfähigkeit: „Sie ist die nicht austauschbare Erfahrung, sich im Wasser beliebig aufhalten und bewegen zu können, ohne unterzugehen oder den Halt des Bodens und sonstige Hilfen zu benötigen. Diese Fähigkeit bietet das Erlebnis und die Erkenntnis, dass man sich mit dem Wasser als einem (zunächst) fremdartigen Element körperlich, emotional und geistig auseinandersetzen kann. Man sich darüber hinaus an Wasser gewöhnen, es bewältigen und zum Vorankommen nutzen kann.“ – Dies entspricht dem Seepferchen („Frühschwimmer“).