Rechenzentrum Katzenfeld: GSF fordert Klarheit vor dem Satzungsbeschluss
Das GSF unterstützt die Forderung, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan GI 05/23 „Katzenfeld“ auszusetzen. Aus Sicht des GSF sind zentrale Fragen zu Stromverbrauch, Abwärme, Wasser, Altlasten und den wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Stadt bislang nicht verbindlich geklärt. „Bei einem Projekt dieser Größenordnung darf die Stadt kein Baurecht schaffen, bevor die entscheidenden Bedingungen geklärt sind“, erklärt Martina Lennartz, Sprecherin des GSF. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen ein Rechenzentrum. Aber wenn ein einzelner Betrieb eine Anschlussleistung von 65 Megawatt benötigt, müssen die Folgen für die Stadtgesellschaft vorher transparent gemacht und verbindlich abgesichert werden.
“Nach den bisher vorliegenden Angaben würde sich bei 65 Megawatt Anschlussleistung ein rechnerischer Jahresstromverbrauch von rund 569 Gigawattstunden ergeben. Das entspricht etwa dem 1,6-fachen des zuletzt genannten Stromverbrauchs der gesamten Stadt Gießen. Das GSF fordert deshalb vor dem Satzungsbeschluss eine Darstellung der Auswirkungen auf Stromnetz und Versorgungssicherheit sowie der notwendigen Infrastrukturinvestitionen und ihrer Finanzierung.Auch die geplante Nutzung der Abwärme müsse verbindlich geregelt werden. Vorgesehen sind rund 20 Megawat thermische Leistung. „Die Abwärmenutzung ist ein zentrales ökologisches Argument für das Projekt. Dann kann sie nicht lediglich auf mündlichen Zusagen beruhen“, so Lennartz.
Das GSF fordert einen unterzeichneten Vertrag mit den Stadtwerken, der Mindestmengen, Temperaturniveaus, Abnahmeverpflichtungen und Konsequenzen bei Nichterfüllung regelt. Ebenso müsse der Wasserverbrauch verbindlich begrenzt werden. Insbesondere dürfe das Rechenzentrum nicht auf Kosten der Trink- und Grundwasserversorgung mit hohem Verdunstungswasserbedarf betrieben werden.
Das GSF fordert daher einen geschlossenen Kühlkreislauf sowie eine nachvollziehbare Begrenzung des Wasserverbrauchs.Offen seien außerdem die Altlasten auf dem Gelände des ehemaligen Betonteilewerks sowie wasserwirtschaftliche Fragen, insbesondere der erforderliche Retentionsausgleich. Vor einer Entscheidung müsse verbindlich geregelt werden, wer für Sanierungskosten und mögliche Folgerisiken haftet.„Die Stadt darf die Risiken eines privaten Großprojekts nicht übernehmen, während die wirtschaftlichen Erträge privatisiert werden“, sagt Lennartz. „Wenn erhebliche Mengen an Energie, Wasser, Fläche und öffentlicher Infrastruktur gebunden werden, muss auch der Nutzen für die Bevölkerung nachvollziehbar sein.
“Das GSF fordert deshalb, den Satzungsbeschluss erst zu fassen, wenn Betreiber, Abwärmenutzung, Wasserverbrauch, Gewerbesteuer, Altlasten, Hochwasserschutz sowie die Auswirkungen auf die Energieinfrastruktur verbindlich geklärt sind.Martina Lennartz, Sprecherin des GSF: „Sorgfalt vor Schnelligkeit: Erst müssen die Bedingungen stimmen, dann kann über das Baurecht entschieden werden.“
