Die letzte Mitgliederversammlung der DKP Gießen beschäftigte sich unter anderem mit den verkaufsoffenen Sonntagen. Erika Beltz, Mitglied des Kreisvorstandes, informierte darüber, dass die Hessische Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Danach sollen die bisherigen Vorgaben im Wesentlichen fortgeschrieben werden, d.h. das Festhalten an einem begründeten Anlass als Voraussetzung und die Beschränkung auf maximal vier Tage im Jahr. Die Landesregierung folgt damit weitgehend der im Grundgesetz (Artikel 140) festgelegten absoluten Sonntagsruhe sowie den Regelungen im Arbeitszeitgesetz (§ 9 Absatz 1), wobei die möglichen Ausnahmen bereits grenzwertig sind.
Die Mitglieder waren sich einig, dass dies ein Beschluss im Interesse der Kolleginnen und Kollegen ist. Denn das Verbot der Sonntagsarbeit ist kein Gesetz zur Regelung des Wettbewerbs, sondern dient dem Schutz der abhängig Beschäftigten, deren Verfügbarkeit bereits jetzt drastisch zugenommen hat – durch Arbeitszeitverlängerungen, ständige Erreichbarkeit, Arbeit auf Abruf.
Unter Berufung auf das „kommunale Selbstverwaltungsrecht“ lehnte die Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD) den Entwurf der Landesregierung erwartungsgemäß ab. Die DKP Gießen hingegen setzt sich auch weiterhin konsequent gegen die grenzenlose Ausbeutung rund um die Uhr ein.