Traditionslinien der Berufsverbote in Deutschland
Historisch tief verwurzelt ist die Traditionslinie, die Franz Josef Degenhardt (1931-2011) – der nicht nur Liedermacher, sondern auch praktizierender Rechtsanwalt war – in seinem Lied „Belehrung nach Punkten” (aus dem Album “Mit aufrechtem Gang) nachzeichnet:
„Ausgehend von den Karlsbader Beschlüssen von 1819 gegen revolutionäre Umtriebe, demagogische Verbindungen und geistige Vorbereitungen des Umsturzes,
über die preußische Notverordnung von 1849 gegen unzuverlässige Elemente,
über die Sozialistengesetze von 1878 gegen sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Umtriebe [„Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ vom 21. Oktober 1878]
bis zu den Berufsverboten von 1933 [„Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933]
und 1972 [„Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“ – Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und des Bundeskanzlers Willy Brandt vom 28. Januar 1972]
gegen Lehrer, Ärzte, Ingenieure und so weiter, die keine Gewähr dafür bieten, jederzeit voll einzutreten für den nationalen Staat beziehungsweise die freiheitlich-demokratische Grundordnung. …“
