Kugelberg Gießen – Wohnraum erhalten – Dringlichkeitsantrag GSF im Stadtparlament

Dringlichkeitsantrag: Wohnraum erhalten – Verkauf der Wohnbau-Häuser am Kugelberg
aussetzen und Verbleib im kommunalen Eigentum prüfen

Martina Lennartz, Spitzenkandidatin des Wahlbündnisses GSF, sozial und friedenstüchtig
Martina Lennartz, Spitzenkandidatin des Wahlbündnisses GSF in Gießen

Martina Lennartz (DKP), Stadtverordnete des Wahlbündnisses GSF (Gießen- sozial und friedenstüchtig) stellt für die Stadtparlamentssitzung folgenden Dringlichkeitsantrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat als Vertreter der Universitätsstadt
Gießen als alleiniger Gesellschafterin der Wohnbau Gießen GmbH auf, darauf hinzuwirken, dass der
laufende Verkaufsprozess für die drei Wohnhäuser am Kugelberg bis zum Abschluss einer
umfassenden Prüfung ausgesetzt wird.
2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, gegenüber der Wohnbau Gießen
GmbH darauf hinzuwirken, dass vor einer Veräußerung der drei Häuser sämtliche Möglichkeiten für
deren dauerhaften Verbleib im kommunalen Eigentum geprüft werden
3. Bestandteil dieser Prüfung sollen insbesondere sein:
* die tatsächlichen Kosten einer notwendigen Instandsetzung und Modernisierung der drei
Gebäude,
* mögliche Fördermittel des Landes Hessen, des Bundes und weiterer Fördergeber,
* mögliche Finanzierungsmodelle für die Sanierung,
* die langfristigen Einnahmen und Ausgaben bei einem Verbleib der Gebäude im kommunalen
Eigentum,
* die finanziellen Auswirkungen eines Verkaufs,
* sowie die sozialen und wohnungspolitischen Folgen eines Eigentümerwechsels.
4. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung vor einer endgültigen
Entscheidung über die Veräußerung die Ergebnisse dieser Prüfung vorzulegen.
5. Bis zum Abschluss dieser Prüfung soll der Magistrat darauf hinwirken, dass kein Zuschlag an einen
privaten Erwerber erteilt und kein Kaufvertrag über die drei Immobilien abgeschlossen wird.
6. Die bestehenden Mietverhältnisse der derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner sollen
unabhängig vom weiteren Ausgang des Verkaufsprozesses bestmöglich geschützt werden. Der
Magistrat wird deshalb aufgefordert, gegenüber der Wohnbau darauf hinzuwirken, dass für die 14
betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner verbindliche Aussagen zu ihren bestehenden
Mietverhältnissen und zu möglichen Folgen eines Eigentümerwechsels getroffen werden.
7. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat ferner auf, die betroffenen Mieterinnen
und Mieter sowie den zuständigen Mieterrat über die weiteren Schritte und die Ergebnisse der
Prüfung umfassend zu informieren.

Begründung
Die Wohnbau Gießen GmbH hat den Verkauf von drei Wohnhäusern am Kugelberg eingeleitet.
Betroffen sind insgesamt 14 Bewohnerinnen und Bewohner. Die Häuser stammen aus einem
denkmalgeschützten Ensemble aus den 1920er Jahren.
Nach aktueller Berichterstattung begründet die Wohnbau den Verkauf unter anderem damit, dass
eine wirtschaftlich tragfähige Modernisierung der Gebäude nicht darstellbar sei. Die Immobilien
werden derzeit in einem Bieterverfahren angeboten. Interessierte können bis zum 31. Oktober 2026,
12 Uhr, Gebote abgeben. Als Orientierungs- beziehungsweise Startpreis werden 220.000 Euro
genannt.
Für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner geht es dabei um ihren Lebensmittelpunkt. Nach
der Berichterstattung leben teilweise seit Jahrzehnten Menschen in den Häusern; einige haben nach
eigenen Angaben erhebliche Eigenleistungen und Investitionen in ihre Wohnungen und Häuser
vorgenommen. Zugleich äußern die Bewohnerinnen und Bewohner die Sorge, nach einem
Eigentümerwechsel ihre Wohnungen zu verlieren.
Die Wohnbau verweist darauf, dass „Kauf bricht Miete nicht“ und den derzeitigen Bewohnerinnen
und Bewohnern ein freiwillig eingeräumtes Vorrecht zum Kauf eingeräumt werde, sofern sie beim
Höchstgebot mithalten können. Angesichts des genannten Mindest- beziehungsweise
Orientierungswertes und der finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Mieterinnen und Mieter
stellt sich jedoch die Frage, ob dieses Vorrecht praktisch tatsächlich eine realistische Alternative
darstellt.
Die Universitätsstadt Gießen hat als Eigentümerin der Wohnbau Gießen GmbH eine besondere
Verantwortung für die Ausrichtung ihrer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Im
Beteiligungsbericht der Stadt wird für die Wohnbau ausdrücklich die „Sicherung einer ausreichenden
und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung der Gießener Bevölkerung“als Dienstleistung von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ausgewiesen. Zu den Aufgaben der Wohnbau gehören dort
unter anderem die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohngebäuden
sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken.
Gerade deshalb darf die Frage, ob kommunaler Wohnraum verkauft wird, nicht ausschließlich unter
kurzfristigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Vor einer Veräußerung muss
transparent nachvollziehbar sein, ob ein Verbleib der Gebäude im kommunalen Eigentum tatsächlich
wirtschaftlich ausgeschlossen ist oder ob durch Sanierung, Fördermittel oder andere
Finanzierungsmodelle eine dauerhafte Bewirtschaftung ermöglicht werden kann.
Die Stadt verfügt zudem über ein eigenes Wohnraumversorgungskonzept, das eine vorausschauende
und nachhaltige Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik zum Ziel hat.
Die Stadtverordnetenversammlung sollte daher sicherstellen, dass vor einer endgültigen
Veräußerung alle Alternativen geprüft werden. Insbesondere darf die Möglichkeit, kommunalen
Wohnraum dauerhaft zu erhalten, nicht allein deshalb ausscheiden, weil eine Sanierung aus Sicht der
Wohnbau unter den derzeitigen Bedingungen wirtschaftlich schwierig erscheint.

Begründung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Verkaufsprozess bereits läuft und die Frist zur Abgabe
von Geboten am 31. Oktober 2026 um 12 Uhr endet.
Eine Behandlung des Themas erst nach Abschluss des laufenden Bieterverfahrens könnte dazu
führen, dass die Stadtverordnetenversammlung ihre politische Verantwortung erst zu einem
Zeitpunkt wahrnimmt, an dem wesentliche Entscheidungen bereits getroffen wurden.
Die Stadtverordnetenversammlung muss daher jetzt die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Erhalt
der drei Gebäude im kommunalen Eigentum und den Auswirkungen des Verkaufs auf die betroffenen
Mieterinnen und Mieter zu befassen.
Die beantragte Aussetzung des Verkaufs soll ermöglichen, die wirtschaftlichen, wohnungspolitischen
und sozialen Alternativen vor einer endgültigen Veräußerung transparent zu prüfen.
Vielen Dank
Martina Lennartz