Magistrat hat noch nicht geantwortet
Im November 2025 stellte Martina Lennartz, fraktionslose DKP-Stadtverordnete und Kandidatin für die Kommunalwahlen 2026 für die GSF dem Magistrat Fragen zur Kriegstauglichkeit Gießener Sporthallen.
Der Magistrat hätte im Dezember Gelegenheit gehabt zu antworten. Martina bleibt aber mit ihrer Frage “am Ball”.
Hier ihre Nachfrage:
“Zahlreiche Stadt- und Landkreise haben in der vergangenen Zeit Besuch von hochrangigen
Offizieren der Bundeswehr erhalten, um in vertraulich eingestuften Gesprächen die Städte
auf den Ausbau ihrer „Kriegstüchtigkeit“ vorzubereiten und sie dabei zu unterstützen.
Es ging in den Gesprächen zwischen Bundeswehr und Kommunen darum, kritische
Infrastruktur festzustellen – etwa wichtige Kreuzungen, Brücken oder Notbrunnen – und
dafür Schutzkonzepte vorzulegen oder Anschläge zu verhindern.
Auch die Wiederherstellung von Zivilschutzanlagen und Bunkern wurde diskutiert. Die
Planungen sollen bereits bis Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein, damit im Frühjahr
2026 die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen beginnen kann. In vielen Kommunen tagen
bereits jetzt geheime politische Ausschüsse, um die geplanten Notmaßnahmen
abzustimmen.
Es gibt ein Förderprogramm des Landes Hessen, welches Kooperationen von Kommunen bei
der Vorbereitung auf Krisen- und Kriegsfälle unterstützt.
Die Voraussetzung ist eine Kooperation, die ein gemeinsames Sicherheitskonzept vorlegen
muss, womit dann Fördermittel für die Beschaffung und Bewirtschaftung von
Sicherheitsmaßnahmen beantragt werden können.
Turnhallen können als Notunterkünfte für den Katastrophenschutz hergerichtet werden, um
im Ernstfall geschützt zu sein.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
Muss die Stadt Gießen Fürsorge dafür tragen, dass die Turnhallen der Stadt Gießen im
Krisenfall für die Unterbringung von Soldaten vorbereitet sind?
1. Zusatzfrage: Gibt es ein erarbeitetes Sicherheitskonzept in Gießen, welches vorgelegt
werden kann, um Fördermittel für die Vorbereitung auf Krisen- und Kriegsfälle zu
erhalten?
2. Zusatzfrage: Wurden bereits Brücken, Kreuzungen und Notbrunnen für die genannte
Vorbereitung untersucht, wann und wo fanden dieser Untersuchungen von welcher
Behörde statt?”
