Magistrat – Schutz für Gießener

Fragen der DKP-Stadtverordneten Martina Lennartz

Die verantwortlichen Kriegstreiber der verschiedenen Bundesregierungen liefern Jahrzehnte
lang Waffen in Kriegsgebiete und bringen uns Bürger immer mehr in die Gefahr eines Atombombenkriegs.
Sie scheren sich aber nicht um die Sorgen und Ängste der eigenen Bevölkerung.
Deshalb hat Martina Lennartz, Stadtverordnete der DKP Fragen zur Sicherheit der Giessener an den Magistrat der Stadt Giessen gestellt.

Auffällig an der Antwort des Oberbürgermeisters: Kein Wort zur Hiroshima-Städtepartnerschaft.  Im Mai 1985 beschloss das Stadtparlament auf Antrag der damals noch friedensbewegten Grünen, dem „Programm zur Förderung der Solidarität der Städte mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung von Atomwaffen“ beizutreten. Der Beschluss verschwand damals in einer Schublade des damaligen CDU-Magistrats.

Wir veröffentlichen hier die Antwort des Oberbürgermeisters Becher für den Magistrat:

Sehr geehrte Frau Lennartz,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage: Wie viele intakte Schutz- Bunker und andere Schutzräume befinden sich in Gießen
an welchen Standorten und wie viele Menschen können sich insgesamt darin
aufhalten?

Aktuell sind in Deutschland gemäß Information des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe noch 579 öffentliche Schutzräume mit insgesamt 477.593 Schutzplätzen Zivilschutzzwecken gewidmet. Diese sind jedoch nach Einschätzung derselben Behörde nur sehr begrenzt nutzbar. Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des
Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen.

In Gießen befinden sich keine als öffentliche Schutzräume gemäß §7 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes gewidmeten Bunkeranlagen. Allerdings befinden sich mehrere im Verlauf des vergangenen Jahrhunderts als Schutzräume eingerichtete und genutzte Bauten bzw. Räume im Stadtgebiet. Diese befinden sich überwiegend in privater Hand (z.B. die gut erkennbaren „Spitzbunker” im Bereich der ehemaligen Kasernen entlang der Grünberger Straße oder im Bereich des Landratsamtes), z.T. wurden auch in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts noch Schutzräume in Gebäuden errichtet, zum Beispiel im Bereich der Universität. Da das Schutzraumkonzept aufgegeben wurde und in der Vergangenheit die Verwaltung der Schutzräume Angelegenheit des Bundes war,
hat die Stadt Gießen keine Detailinformationen bezüglich des Vorhandenseins, des aktuellen Zustands und der Zugänglichkeit zu diesen Räumlichkeiten.

Zusatzfrage: Wie ist die aktuelle Planung die Menschen in Gießen vor Angriffen von Raketen und
Atombomben zu schützen?

Die Landesverteidigung und in dem Zuge der Schutz vor Angriffen im Zuge kriegerischer Handlungen
(z.B. Luftabwehr bei Raketenangriffen) ist Aufgabe der Bundeswehr (Verteidigungsfall). Die Stadt
Gießen hat keine Informationen über entsprechende Planungen.
Der Schutz der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen bzw. die Abmilderung der Folgen ist Aufgabe des der zivilen Verteidigung. Hier treffen neben dem Bund insbesondere die Katastrophenschutzbehörden Vorkehrungen. Die für Gießen zuständigen Katastrophenschutzbehörden (Land Hessen, Regierungspräsidium Gießen und Landkreis Gießen) stimmen entsprechende Planungen ab, in die die Städte und Gemeinden originär nicht eingebunden werden. Die kommunalen Aufgaben im
Zivilschutz liegen insbesondere in der Warnung der Bevölkerung und der Förderung des Selbstschutzes der Bevölkerung. Die Warnung wird in Gießen mit 31 durch die Stadt Gießen unterhaltene betriebsbereite Sirenen sowie verschiedene digitale Warnmedien (Cell-Broadcast, Warn-Apps NINA, KatWarn, HessenWarn etc.) sichergestellt. Die Förderung des Selbstschutzes der Bevölkerung
beschränkt sich im Wesentlichen auf Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Bevölkerung z.B. zum
Thema Bevorratung von Lebensmitteln oder Bedeutung von Warnsignalen. Dies geht einher mit den
Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), welches selbst
umfangreiches Informationsmaterial (Videos, Broschüren, Checklisten) zum Selbstschutz und zur Vorsorge bereithält und bekannt macht.