Sorgfalt vor Schnelligkeit!

Gegen den Widerstand zahlreicher Organisationen und Einzelpersonen – darunter betroffene Anwohner, Wissenschaftler, Stadtverordnete von Linke, GIGG und GSF – wurde am 27.8.2026 im Stadtparlament im Hau-ruck-Verfahren der Bau eines Rechenzentrums in der Weststadt durchgepeitscht. Da die Folgen für die Gießener Bevölkerung ungewiss sind, unterstützte die DKP und die GSF die Forderung von Linken und GIGG den Bebauungsplan auszusetzen.
Vor der Gießener Kongresshalle protestierten über 150 Menschen gegen den Bebauungsplan von „Revikon“ auf 17 ha Ackerland am Katzenfeld. Sie brachten ihre zahlreichen Bedenken und Argumente gegen dieses stromfressende Projekt zum Ausdruck.
Die Rede der GSF-Stadtverordneten und DKP-Vorsitzenden Martina Lennartz vor den Stadtverordneten und zahlreichen Zuhörern dokumentieren wir hier:

Sehr geehrte Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
bei einem Projekt dieser Größenordnung sollte eigentlich eines selbstverständlich sein: Bevor wir einen Bebauungsplan beschließen, müssen wir wissen, welche Folgen dieses Projekt für die Stadt und ihre Bevölkerung hat.
Beim geplanten Rechenzentrum im Katzenfeld fehlen uns dafür derzeit noch wesentliche Informationen. Deshalb können wir dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan GI05/23 in dieser Form nicht zustimmen.
Allein die geplante Anschlussleistung von 65 Megawatt zeigt die Dimension des Projekts. Rechnerisch entspricht das bei Volllast einem Jahresverbrauch von rund 569 Gigawattstunden. Das ist keine Verbrauchsprognose, aber es macht deutlich, dass wir es hier mit einem erheblichen Energiebedarf zu tun haben.

Wir wollen deshalb wissen: Welche zusätzlichen Belastungen entstehen für das Stromnetz? Welche Investitionen in Leitungen und Umspannwerke werden notwendig? Und vor allem: Wer trägt diese Kosten?
Ähnlich sieht es bei der angekündigten Nutzung der Abwärme aus. Rund 20 Megawatt sollen genutzt werden. Wenn das ein wesentliches ökologisches Argument für das Projekt ist, dann darf es nicht bei einer Absichtserklärung bleiben. Wir brauchen verbindliche Vereinbarungen, beispielsweise mit den Stadtwerken, und klare Regelungen darüber, was mit der darüber hinaus gehenden Abwärme geschieht.
Auch beim Wasserverbrauch gibt es offene Fragen. Ein Großverbraucher darf nicht auf Kosten unserer Trink- und Grundwasserversorgung betrieben werden. Hier brauchen wir verbindliche Vorgaben und eine Begrenzung des Verbrauchs.

Und schließlich sind Altlasten auf dem Gelände des ehemaligen Betonteilewerks sowie Fragen des Hochwasserschutzes und des Retentionsausgleichs noch nicht ausreichend geklärt. Auch hier muss feststehen, wer für Sanierung und mögliche Folgekosten haftet.
Für uns ist deshalb die entscheidende Frage:
Was hat die Gießener Bevölkerung von diesem Projekt?
Wenn öffentliche Flächen, Energie, Wasser und Infrastruktur in diesem Umfang genutzt werden, dann muss der öffentliche Nutzen nachvollziehbar sein. Dazu gehören für uns konkrete Angaben zu Gewerbesteuereinnahmen, Arbeitsplätzen und den tatsächlichen Kosten für die Stadt.
Wir sagen deshalb nicht grundsätzlich: Ein Rechenzentrum darf es nicht geben.
Wir sagen: Sorgfalt vor Schnelligkeit!
Bevor über Baurecht entschieden wird, müssen die offenen Fragen beantwortet und die notwendigen Bedingungen verbindlich geregelt sein.
Kein Satzungsbeschluss auf Grundlage von Absichtserklärungen.
Solange uns diese ausreichenden Informationen fehlen, können wir dem Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank!

